Öffnungszeiten
Mo - Fr: | 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr |
Sa: | nach Vereinbarung |
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Sie haben Ihre Hörgeräte nicht bei HörVergnügen gekauft, sind mit Ihrem Hörvermögen aber nicht zufrieden oder wünschen sich einen besseren Service? Oder sind umgezogen und müssen deshalb Ihren Hörgeräteakustiker wechseln? Dann sind Sie bei uns goldrichtig.
Um einen guten Eindruck vom Hörakustiker zu erhalten, eignen sich die kostenfreien Beratungsangebote am besten. Zu diesen zählen in der Regel ein unverbindliches Gespräch und ein kostenloser Hörtest.
Hierbei werden Sie zumindest auf zwischenmenschlicher Ebene feststellen, ob Sie mit dem Akustiker zurecht kommen. Falls Sie den Eindruck haben, dass Sie sich nicht richtig aufgehoben fühlen, können Sie in dieser Phase jederzeit einen anderen Hörakustiker aufsuchen – solange bis Sie mit den Leistungen und der Beratung zufrieden sind.
Falls Sie schon einen Schritt weiter sind, unterschiedliche Hörgeräte zur Probe tragen und die Anpassungsphase gerade läuft, können Sie ebenfalls problemlos wechseln. Hierzu geben Sie die Test-Hörgeräte an den Akustiker zurück und beenden die Anpassungsphase.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Hörgeräte, die Sie zur Probe getragen habe, auch in einwandfreiem Zustand zurück gegeben werden. Andernfalls könnten Kosten (von Reparatur bis hinzu kompletter Erstattung) auf Sie zukommen.
Sofern Sie sich für ein Hörgerät entschieden und dieses auch gekauft haben, ist der Wechsel des Akustikers etwas schwieriger, aber nicht unmöglich. In der Regel gilt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihrem Hörgeräteakustiker einen Pauschalbetrag bezahlt, mit dem die Nachbetreuung abgegolten wird. Dieser Zeitraum beträgt zumeist sechs Jahre.
Wenn Sie in dieser Zeit nun umgezogen sind und der Akustiker zu weit von Ihrem neuen Wohnort entfernt ist, ist ein Wechsel kein großer Aufwand. Dazu suchen Sie sich zunächst einen neuen Hörakustiker und beantragen bei diesem Ihren Wechselwunsch. Ihr neuer Akustiker wickelt den Wechsel mit Ihrem vorherigen dann ab und kann entsprechend auch den Pauschalbetrag der Krankenkasse für die Nachbetreuung übernehmen.
Sollten Sie wegen Unzufriedenheit wechseln wollen, empfehlen wir vorab das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse. Erklären Sie dort, warum Sie unzufrieden sind und wechseln wollen. Danach informieren Sie Ihren neuen sowie den bisherigen Akustiker und hinterlegen Ihren Wechselwunsch.
Bei einem Wechsel aus Unzufriedenheit wird der alte Hörakustiker wahrscheinlich nicht gerade begeistert sein, darf den Wechsel aber nicht verhindern oder die Nachbetreuungs-Pauschale Ihrer Krankenkasse nicht an den neuen Hörgeräteakustiker weitergeben.
Genereller Tipp:
Um möglichen Verstimmungen mit dem Akustiker vorzubeugen, empfiehlt sich grundsätzlich eine ehrliche Kommunikation. Sprechen Sie ihn direkt an und sagen Sie konkret, was Sie stört und warum Sie den Akustiker wechseln möchten.
Wir sind darauf spezialisiert, das maximale Sprachverstehen zu ermöglichen und auf alle Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen. Unsere Qualifikation und unsere technische Ausstattung bieten hervorragende Möglichkeiten, Ihre Hörsysteme zu optimieren und die Hörgeräteanpassung vorzunehmen.
Über 500 Kunden bewerteten uns bisher mit „sehr gut“. Ihre Zufriedenheit liegt uns ganz besonders am Herzen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin oder besuchen Sie uns in unseren Fachgeschäften in Buchholz oder Neu Wulmstorf. Wir freuen uns auf Sie.
Buchholz | 04181-9993470 |
Neu Wulmstorf | 040-37505151 |